Arbeitnehmerveranlagung

Wir helfen Ihnen dabei.

Jedes Jahr im März, wenn die Lohnzettel von den österreichischen Arbeitgebern an das Finanzamt übermittelt wurden, stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage: Bekomme ich Geld vom Finanzamt zurück?

Bei der Arbeitnehmerveranlagung unterscheidet der Gesetzgeber 3 Varianten: die Pflichtveranlagung,
die Veranlagung über Aufforderung durch das Finanzamt und die Antragsveranlagung.

Wir erstellen gerne Ihre Arbeitnehmerveranlagung und leiten diese an das Finanzamt weiter.

Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.